Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Fölz GmbH (AVW-Autoverwertung) und den Verbrauchern und Unternehmern, die über unseren Shop Waren kaufen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote im Internet stellen ein verbindliches Angebot an Sie dar, Waren zu kaufen.

(2) Sie können ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses geben Sie Ihre Daten und Wünsche bzgl. Zahlungsart, Liefermodalitäten etc. ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons nehmen Sie dieses Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags an.

 

§ 3 Kundeninformation: Speicherung des Vertragstextes

Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Die AGB schicken wir Ihnen zu, Sie können die AGB aber auch nach Vertragsschluss jederzeit über unsere Webseite aufrufen. Als registrierter Kunde können Sie auf Ihre vergangenen Bestellungen über den Kunden LogIn-Bereich (Mein Konto) zugreifen.

 

§ 4 Kundeninformation: Korrekturhinweis

Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

§ 6 Mängelhaftungsrechte und Verkürzung der Verjährungsfrist

(1) Gesetzliche Mängelhaftungsrechte

Für unsere Waren bestehen gesetzliche Mängelhaftungsrechte.

(2) Verkürzung der Verjährungsfrist bei Gebrauchtware gegenüber Verbrauchern

Es wird vereinbart, die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Gebrauchtware auf ein Jahr zu verkürzen.

Von dieser Vereinbarung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, und Ansprüche aus einer Garantie, die wir ggf. für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Fristen. Bei Vorliegen einer Garantiefrist gilt zugunsten des Garantienehmers die längere Frist.

(3) Einschränkung der Mängelhaftungsrechte (Gewährleistung) gegenüber Unternehmern

Ihre Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der Kaufsache verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Von dieser Regelung ausgenommen sind folgende Ansprüche

- auf Schadensersatz
- wegen arglistig verschwiegenen Mängeln
- aus einer ggf. gegebenen Garantie
- auf Rückgriff nach §§ 445a, 478 BGB
- wegen Mängeln bei Baustoffen und Bauteilen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Im Falle einer ggf. gegebenen Garantiedauer gilt zugunsten des Käufers die längere Frist.

 

§ 7 Kaufmännischer Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, wenn Sie Kaufmann sind.

 

§ 8 Klausel

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es sich bei allen Autoersatzteilen um Gebrauchtteile aus Unfall- oder Gebrauchtfahrzeugen handelt, die einem unbekannten Verschleiß unterworfen waren und die sich darüber hinaus auch in ungeprüftem Zustand befinden.Sofern Kilometerangaben erfolgen, beziehen sich diese immer nur auf den abgelesenen Tachometerstand des Fahrzeuges, aus dem das Gebrauchtteil stammt.Das gekaufte Teil muss von der Firma Fölz GmbH selbst oder einer anerkannten Fachwerkstatt fachgerecht und ordnungsgemäß eingebaut worden sein.Bei Erhalt/Übernahme ist das Ersatzteil auf seine Richtigkeit und äußerliche Beschädigung zu überprüfen. Mängel und Transportschäden sind ggf. auf der Übernahmequittung zu vermerken und gemäß AGB.IV.3. zu rügen. Bei Erwerb von Motoren und Getriebe ist folgendes zu beachten.Vor Einbau sind Zahn-/Keilriemen, Kupplungsbelag, Simmerringe etc. zu kontrollieren und bei entsprechenden Verschleiß zu ersetzen.Einbauvorschriften und Wartungsintervalle des Hersteller sind zu beachten. Unfallbeschädigte Anbauteile sind auszutauschen.Vor Inbetriebnahme des Aggregates sind Öl- und Ölfilter zu erneuern.Nach Einbau ist die Dichtigkeit bzw. einwandfreie Funktion von Filtern, Schläuchen, Schaltern, Treibriemen, Bowdenzügen, Gestängen etc. zu überprüfen.Weiterhin sollten alle Flüssigkeitsstände (Wasser, Öl) sowie bei Motoren die richtige Einstellung (Zündung, Krafstoffzufuhr, Ventilspiel) kontrolliert werden.Aufgrund evtl. längerer Einlagerungsdauer sind Motoren nach Inbetriebnahme der ersten 500 - 1000 km nicht voll zu belasten, sondern nach Möglichkeit einzufahren.

 

§ 9 Verbraucherinformation: Nichtteilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.